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   VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03   

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https://dejure.org/2003,29407
VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03 (https://dejure.org/2003,29407)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05.06.2003 - 2 B 215/03 (https://dejure.org/2003,29407)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 2 B 215/03 (https://dejure.org/2003,29407)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
    Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230; Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
    Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230; Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42).
  • VGH Bayern, 22.01.1993 - 2 B 91.3575

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Landwirts gegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
    Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230; Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42).
  • VG Dessau, 12.10.2005 - 1 A 6/05

    Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK,

    Den Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht mit Beschluss vom 11. September 2003 (Az. 2 B 215/03 DE) abgelehnt.
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