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VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abwehranspruch des Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34 Abs 1 BBauG; § 34 Abs 2 BBauG
Abwehranspruch; heranrückende Wohnbebauung; Landwirt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Neues Wohnhaus neben Kuhstall?
Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230;… Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42). - BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83
Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei - …
Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230;… Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42). - VGH Bayern, 22.01.1993 - 2 B 91.3575
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Landwirts gegen …
Auszug aus VG Braunschweig, 05.06.2003 - 2 B 215/03
Der Abwehranspruch des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebs muss von vornherein scheitern, wenn das Wohnbauvorhaben nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt wäre als die bereits vorhandene Wohnbebauung; denn dann würde seinem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr an Rücksicht abverlangt als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 14.01.1993, NVwZ 1993, 1184, BayVGH, Urt. v. 22.01.1993 - 2 B 91.3575 -, UPR 1993, 230;… Schrödter-Schmaltz, BauGB, Komm., 6. Aufl., § 34, Rn. 42).
- VG Dessau, 12.10.2005 - 1 A 6/05
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK, …
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht mit Beschluss vom 11. September 2003 (Az. 2 B 215/03 DE) abgelehnt.